
Elektrische Geräte werden in nahezu jedem Unternehmen täglich verwendet. Beschädigte Anschlussleitungen, defekte Schutzleiter oder unzulässige Veränderungen können jedoch zu Stromschlägen, Bränden, Betriebsstörungen und Arbeitsunfällen führen.
Arbeitgeber müssen deshalb dafür sorgen, dass elektrische Arbeitsmittel sicher bereitgestellt, ordnungsgemäß verwendet und entsprechend der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. HBT Hamburger Büro Technik übernimmt für Unternehmen in Hamburg und Umgebung die fachgerechte Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach den einschlägigen Arbeitsschutzvorgaben und technischen Prüfgrundlagen.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Sichtprüfungen, Messungen und Funktionsprüfungen sowie eine transparente Übersicht über festgestellte Mängel und erforderliche Maßnahmen.
Wir verbinden die fachgerechte Prüfung mit einer strukturierten Geräteerfassung und einer nachvollziehbaren Dokumentation. Dadurch reduzieren Sie Ihren internen Organisationsaufwand und behalten anstehende Prüftermine sowie festgestellte Mängel zuverlässig im Blick.
Sichtprüfung, geeignete elektrische Messungen und Funktionsprüfung entsprechend dem jeweiligen Gerät und Prüfanlass.
Eindeutige Zuordnung der Betriebsmittel sowie übersichtliche Prüfprotokolle und Ergebnislisten.
Festgestellte Mängel werden verständlich dokumentiert und dem zuständigen Ansprechpartner mitgeteilt.
Abstimmung des Prüfablaufs mit Ihren Arbeitszeiten, Standorten und betrieblichen Anforderungen.
Grundsätzlich müssen alle betrieblich verwendeten elektrischen Arbeitsmittel in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Ob, in welchem Umfang und in welchen Abständen eine technische Prüfung erforderlich ist, hängt von der Geräteart, den Einsatzbedingungen und den möglichen Gefährdungen ab.

Auch wenn Sie HBT mit der Prüfung beauftragen, bleibt die grundsätzliche Verantwortung für die Organisation des Arbeitsschutzes bei Ihrem Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Durchführung und Dokumentation der vereinbarten Prüfleistung.
Alle betrieblich verwendeten elektrischen Arbeitsmittel müssen berücksichtigt und für die Prüfung zugänglich gemacht werden.
Einsatzort, Beanspruchung, Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen und mögliche Schadensfolgen müssen beurteilt werden.
Art, Umfang und Frist der erforderlichen Prüfungen müssen passend zum jeweiligen Arbeitsmittel bestimmt werden.
Die Prüfung muss durch eine für die konkrete Aufgabe ausreichend qualifizierte und befähigte Person erfolgen.
Nicht bestandene oder gefährliche Betriebsmittel müssen gesperrt, instand gesetzt, ersetzt oder ausgesondert werden.
Prüfprotokolle müssen verfügbar gehalten und anstehende Prüftermine organisatorisch überwacht werden.
Eine pauschale Jahresfrist für alle elektrischen Geräte gibt es nicht.
Die Prüffrist muss so gewählt werden, dass zu erwartende sicherheitsrelevante Mängel rechtzeitig erkannt werden. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Dabei sind unter anderem die Geräteart, die Einsatzbedingungen, die Nutzungshäufigkeit, mechanische Belastungen, Feuchtigkeit, Verschmutzung und die bisherigen Prüfergebnisse zu berücksichtigen.
Ein Netzteil an einem festen Büroarbeitsplatz ist in der Regel geringeren Belastungen ausgesetzt als eine Kabeltrommel auf einer Baustelle oder ein Elektrowerkzeug in einer Werkstatt. Deshalb können unterschiedliche Prüfintervalle erforderlich sein.

| Einsatzbereich | Typischer Orientierungswert |
|---|---|
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel unter normalen Bedingungen | häufig 6 Monate |
| Betriebsmittel auf Baustellen | häufig 3 Monate |
| Bürobetrieb bei nachgewiesen niedriger Fehlerquote | Verlängerung bis maximal 2 Jahre möglich |
| Werkstatt oder Fertigung bei niedriger Fehlerquote | Verlängerung bis maximal 1 Jahr möglich |
| Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel unter normalen Bedingungen | häufig 4 Jahre |
| Elektrische Anlagen in Betriebsstätten oder Räumen besonderer Art | häufig 1 Jahr |
Die genannten Zeiträume sind Orientierungswerte und keine automatisch für jedes Unternehmen geltenden Fristen. Die tatsächliche Prüffrist muss zur Gefährdungsbeurteilung und zu den betrieblichen Bedingungen passen. Zeigen die Prüfergebnisse, dass ein sicherer Betrieb bis zum nächsten vorgesehenen Termin nicht gewährleistet werden kann, muss die Frist angepasst werden.
Die DGUV selbst stellt klar, dass Prüffristen anhand der konkreten Einsatzbedingungen festzulegen sind und Mängel rechtzeitig erkannt werden müssen.

Die Beauftragung eines externen Prüfdienstleisters entlastet Ihr Unternehmen bei der praktischen Durchführung und Dokumentation. Die grundsätzliche Arbeitgeberverantwortung bleibt jedoch bestehen. Dazu gehören insbesondere die vollständige Bereitstellung der betrieblich verwendeten Geräte, die Organisation der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung notwendiger Maßnahmen.
HBT unterstützt Sie bei folgenden Aufgaben:
• Erfassung und eindeutige Zuordnung der zu prüfenden Betriebsmittel
• Durchführung der erforderlichen Sicht-, Mess- und Funktionsprüfungen
• nachvollziehbare Dokumentation der Prüfergebnisse
• Kennzeichnung geprüfter Betriebsmittel
• transparente Mitteilung festgestellter Mängel
• Unterstützung bei der Planung zukünftiger Prüftermine
So erhalten Sie nicht nur eine Prüfplakette, sondern einen verwertbaren Nachweis über die tatsächlich durchgeführte Prüfung.

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Übergabe der Prüfunterlagen erhalten Sie einen klar abgestimmten Ablauf. Art und Umfang der Prüfung richten sich nach dem jeweiligen Betriebsmittel, seinem Einsatzbereich, seiner Schutzklasse und dem konkreten Prüfanlass. Unser Ziel ist eine fachgerechte Durchführung mit möglichst geringer Beeinträchtigung Ihres Betriebs.
Teilen Sie uns die ungefähre Anzahl und Art der zu prüfenden Betriebsmittel, die Standorte sowie den gewünschten Zeitraum mit. Vorhandene Gerätelisten oder frühere Prüfprotokolle können die Planung erleichtern. Anschließend erhalten Sie ein transparentes Angebot mit dem vereinbarten Leistungs- und Dokumentationsumfang.
Zunächst wird das Betriebsmittel eindeutig erfasst und dem jeweiligen Standort oder Arbeitsplatz zugeordnet. Anschließend prüfen wir unter anderem Gehäuse, Stecker, Anschlussleitung, Zugentlastung, Biegeschutz, Schutzabdeckungen und erkennbare Veränderungen auf sicherheitsrelevante Mängel.
Außerdem wird beurteilt, ob das Betriebsmittel grundsätzlich für die vorhandenen Einsatz- und Umgebungsbedingungen geeignet ist. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und dem zuständigen Ansprechpartner mitgeteilt. Besteht eine unmittelbare Gefährdung, darf das Gerät bis zur fachgerechten Instandsetzung und gegebenenfalls erforderlichen Nachprüfung nicht weiterverwendet werden.
Abhängig von Bauart, Schutzklasse, Einsatzbereich und Prüfanlass werden die geeigneten elektrischen Messverfahren ausgewählt. Dazu können beispielsweise die Messung des Schutzleiterwiderstands, des Isolationswiderstands sowie des Schutzleiter-, Berührungs- oder Differenzstroms gehören.
Soweit erforderlich, wird zusätzlich eine Funktionsprüfung durchgeführt. Die Messergebnisse werden nicht nur vom Prüfgerät erfasst, sondern durch die Prüfperson anhand der für das jeweilige Betriebsmittel maßgeblichen Anforderungen bewertet.
Die Prüfperson bewertet das Betriebsmittel auf Grundlage der Sichtprüfung, der erforderlichen Messungen und der Funktionsprüfung. Ein positives Prüfergebnis setzt voraus, dass alle für das jeweilige Gerät erforderlichen Teilprüfungen ohne sicherheitsrelevante Beanstandung abgeschlossen wurden.
Die Ergebnisse werden eindeutig dem geprüften Betriebsmittel zugeordnet und in den vereinbarten Prüfunterlagen dokumentiert. Bestandene Geräte können zusätzlich mit einer Prüfplakette oder einer anderen eindeutigen Kennzeichnung versehen werden. Bei nicht bestandenen Geräten erhalten Sie eine nachvollziehbare Beschreibung des festgestellten Mangels und der erforderlichen weiteren Maßnahmen.
Das Prüfprotokoll unterstützt Ihr Unternehmen beim Nachweis der durchgeführten Prüfung. Eine Prüfplakette allein ersetzt die erforderliche Dokumentation nicht.
Eine professionelle Prüfung endet nicht mit dem Aufkleben einer Prüfplakette. Sie benötigen Unterlagen, anhand derer sich nachvollziehen lässt, welches Betriebsmittel wann, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis geprüft wurde.
Je nach vereinbartem Leistungsumfang erhalten Sie:
Auf Wunsch unterstützen wir Sie außerdem bei einer strukturierten Geräteerfassung sowie bei der fortlaufenden Pflege Ihrer Prüfdaten.

Nicht jedes mangelhafte Gerät muss endgültig entsorgt werden. Entscheidend ist die Art des festgestellten Mangels und die damit verbundene Gefährdung.
Die Entscheidung über Reparatur, Austausch oder Aussonderung trifft der Betreiber. HBT stellt Ihnen dafür die erforderlichen Informationen aus der Prüfung zur Verfügung.
Der festgestellte Zustand wird dem Gerät eindeutig zugeordnet und im Prüfergebnis beschrieben.
Bei einer sicherheitsrelevanten Gefährdung muss das Gerät bis zur Beseitigung des Mangels gegen weitere Benutzung gesichert werden.
Je nach Mangel kann das Gerät fachgerecht repariert und anschließend erneut geprüft, ersetzt oder endgültig ausgesondert werden.
Abstimmung des Prüfablaufs mit Ihren Arbeitszeiten, Standorten und betrieblichen Anforderungen.
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Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur DGUV V3 Prüfung, zu den Pflichten des Arbeitgebers, zu Prüffristen und zum organisatorischen Ablauf.
Sie möchten wissen, welche Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen geprüft werden müssen oder benötigen ein Angebot für einen oder mehrere Standorte? Teilen Sie uns die ungefähre Geräteanzahl, die Gerätearten und den gewünschten Prüfzeitraum mit. Wir melden uns mit einer passenden Einschätzung und einem transparenten Angebot.
Ergänzen Sie die Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel durch weitere Leistungen für eine sichere, hygienische und zuverlässig funktionierende Büroinfrastruktur. HBT unterstützt Sie unter anderem bei der professionellen IT-Hardwarereinigung, der Serverreinigung sowie der Prüfung von Leitern und Tritten.