DGUV V3 Prüfung in Hamburg für Unternehmen

Elektrische Geräte werden in nahezu jedem Unternehmen täglich verwendet. Beschädigte Anschlussleitungen, defekte Schutzleiter oder unzulässige Veränderungen können jedoch zu Stromschlägen, Bränden, Betriebsstörungen und Arbeitsunfällen führen.

Arbeitgeber müssen deshalb dafür sorgen, dass elektrische Arbeitsmittel sicher bereitgestellt, ordnungsgemäß verwendet und entsprechend der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden. HBT Hamburger Büro Technik übernimmt für Unternehmen in Hamburg und Umgebung die fachgerechte Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach den einschlägigen Arbeitsschutzvorgaben und technischen Prüfgrundlagen.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation der durchgeführten Sichtprüfungen, Messungen und Funktionsprüfungen sowie eine transparente Übersicht über festgestellte Mängel und erforderliche Maßnahmen.

Ihre Vorteile mit HBT

Wir verbinden die fachgerechte Prüfung mit einer strukturierten Geräteerfassung und einer nachvollziehbaren Dokumentation. Dadurch reduzieren Sie Ihren internen Organisationsaufwand und behalten anstehende Prüftermine sowie festgestellte Mängel zuverlässig im Blick.

Fachgerechte Prüfung

Sichtprüfung, geeignete elektrische Messungen und Funktionsprüfung entsprechend dem jeweiligen Gerät und Prüfanlass.

Nachvollziehbare Dokumentation

Eindeutige Zuordnung der Betriebsmittel sowie übersichtliche Prüfprotokolle und Ergebnislisten.

Transparente Mängelübersicht

Festgestellte Mängel werden verständlich dokumentiert und dem zuständigen Ansprechpartner mitgeteilt.

Planbare Durchführung

Abstimmung des Prüfablaufs mit Ihren Arbeitszeiten, Standorten und betrieblichen Anforderungen.

Darum entscheiden sich Unternehmen für HBT

Mehr als eine DGUV V3 Prüfung – Ihr zuverlässiger Partner für elektrische Sicherheit

Fachgerechte Prüfung & klare Dokumentation

  • Unsere befähigten Prüfpersonen führen jede DGUV V3 Prüfung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und den einschlägigen DIN-VDE-Normen durch. Sie erhalten nachvollziehbare Prüfprotokolle, eindeutige Gerätekennzeichnungen und eine strukturierte Dokumentation für Ihre Unterlagen und Audits.

Effizienter Prüfablauf mit minimaler Betriebsunterbrechung

  • Wir planen unsere Einsätze so, dass Ihre Arbeitsabläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden. Dank moderner Prüfgeräte, digitaler Erfassung und einer sorgfältigen Vorbereitung können viele Prüfungen direkt im laufenden Betrieb durchgeführt werden – schnell, organisiert und zuverlässig.

Persönlicher Service statt anonymer Massenabfertigung

  • Bei HBT haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Sie von der ersten Anfrage bis zur nächsten Wiederholungsprüfung begleitet. Auf Wunsch übernehmen wir die Geräteerfassung, erinnern Sie rechtzeitig an anstehende Prüftermine und unterstützen Sie langfristig bei Ihrem Prüfmanagement.

Welche elektrischen Betriebsmittel müssen berücksichtigt werden?

Grundsätzlich müssen alle betrieblich verwendeten elektrischen Arbeitsmittel in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Ob, in welchem Umfang und in welchen Abständen eine technische Prüfung erforderlich ist, hängt von der Geräteart, den Einsatzbedingungen und den möglichen Gefährdungen ab.

Diese Aufgaben bleiben beim Arbeitgeber

Auch wenn Sie HBT mit der Prüfung beauftragen, bleibt die grundsätzliche Verantwortung für die Organisation des Arbeitsschutzes bei Ihrem Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Durchführung und Dokumentation der vereinbarten Prüfleistung.

Gerätebestand erfassen

Alle betrieblich verwendeten elektrischen Arbeitsmittel müssen berücksichtigt und für die Prüfung zugänglich gemacht werden.

Gefährdungsbeurteilung organisieren

Einsatzort, Beanspruchung, Nutzungshäufigkeit, Umgebungsbedingungen und mögliche Schadensfolgen müssen beurteilt werden.

Prüfungen festlegen

Art, Umfang und Frist der erforderlichen Prüfungen müssen passend zum jeweiligen Arbeitsmittel bestimmt werden.

Geeignete Prüfperson auswählen

Die Prüfung muss durch eine für die konkrete Aufgabe ausreichend qualifizierte und befähigte Person erfolgen.

Mängel beseitigen

Nicht bestandene oder gefährliche Betriebsmittel müssen gesperrt, instand gesetzt, ersetzt oder ausgesondert werden.

Nachweise aufbewahren

Prüfprotokolle müssen verfügbar gehalten und anstehende Prüftermine organisatorisch überwacht werden.

Wie oft ist eine DGUV V3 Prüfung erforderlich?

Eine pauschale Jahresfrist für alle elektrischen Geräte gibt es nicht.

Die Prüffrist muss so gewählt werden, dass zu erwartende sicherheitsrelevante Mängel rechtzeitig erkannt werden. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Dabei sind unter anderem die Geräteart, die Einsatzbedingungen, die Nutzungshäufigkeit, mechanische Belastungen, Feuchtigkeit, Verschmutzung und die bisherigen Prüfergebnisse zu berücksichtigen.

Ein Netzteil an einem festen Büroarbeitsplatz ist in der Regel geringeren Belastungen ausgesetzt als eine Kabeltrommel auf einer Baustelle oder ein Elektrowerkzeug in einer Werkstatt. Deshalb können unterschiedliche Prüfintervalle erforderlich sein.

EinsatzbereichTypischer Orientierungswert
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel unter normalen Bedingungenhäufig 6 Monate
Betriebsmittel auf Baustellenhäufig 3 Monate
Bürobetrieb bei nachgewiesen niedriger FehlerquoteVerlängerung bis maximal 2 Jahre möglich
Werkstatt oder Fertigung bei niedriger FehlerquoteVerlängerung bis maximal 1 Jahr möglich
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel unter normalen Bedingungenhäufig 4 Jahre
Elektrische Anlagen in Betriebsstätten oder Räumen besonderer Arthäufig 1 Jahr

Die genannten Zeiträume sind Orientierungswerte und keine automatisch für jedes Unternehmen geltenden Fristen. Die tatsächliche Prüffrist muss zur Gefährdungsbeurteilung und zu den betrieblichen Bedingungen passen. Zeigen die Prüfergebnisse, dass ein sicherer Betrieb bis zum nächsten vorgesehenen Termin nicht gewährleistet werden kann, muss die Frist angepasst werden.

Die DGUV selbst stellt klar, dass Prüffristen anhand der konkreten Einsatzbedingungen festzulegen sind und Mängel rechtzeitig erkannt werden müssen.

DGUV V3 Prüfung: Was Arbeitgeber beachten müssen

Die Beauftragung eines externen Prüfdienstleisters entlastet Ihr Unternehmen bei der praktischen Durchführung und Dokumentation. Die grundsätzliche Arbeitgeberverantwortung bleibt jedoch bestehen. Dazu gehören insbesondere die vollständige Bereitstellung der betrieblich verwendeten Geräte, die Organisation der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung notwendiger Maßnahmen.

HBT unterstützt Sie bei folgenden Aufgaben:

• Erfassung und eindeutige Zuordnung der zu prüfenden Betriebsmittel
• Durchführung der erforderlichen Sicht-, Mess- und Funktionsprüfungen
• nachvollziehbare Dokumentation der Prüfergebnisse
• Kennzeichnung geprüfter Betriebsmittel
• transparente Mitteilung festgestellter Mängel
• Unterstützung bei der Planung zukünftiger Prüftermine

So erhalten Sie nicht nur eine Prüfplakette, sondern einen verwertbaren Nachweis über die tatsächlich durchgeführte Prüfung.

Der Ablauf

So läuft die DGUV V3 Prüfung mit HBT ab

Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Übergabe der Prüfunterlagen erhalten Sie einen klar abgestimmten Ablauf. Art und Umfang der Prüfung richten sich nach dem jeweiligen Betriebsmittel, seinem Einsatzbereich, seiner Schutzklasse und dem konkreten Prüfanlass. Unser Ziel ist eine fachgerechte Durchführung mit möglichst geringer Beeinträchtigung Ihres Betriebs.

Bedarfsermittlung und Terminplanung

Teilen Sie uns die ungefähre Anzahl und Art der zu prüfenden Betriebsmittel, die Standorte sowie den gewünschten Zeitraum mit. Vorhandene Gerätelisten oder frühere Prüfprotokolle können die Planung erleichtern. Anschließend erhalten Sie ein transparentes Angebot mit dem vereinbarten Leistungs- und Dokumentationsumfang.

Identifikation und Sichtprüfung

Zunächst wird das Betriebsmittel eindeutig erfasst und dem jeweiligen Standort oder Arbeitsplatz zugeordnet. Anschließend prüfen wir unter anderem Gehäuse, Stecker, Anschlussleitung, Zugentlastung, Biegeschutz, Schutzabdeckungen und erkennbare Veränderungen auf sicherheitsrelevante Mängel.

Außerdem wird beurteilt, ob das Betriebsmittel grundsätzlich für die vorhandenen Einsatz- und Umgebungsbedingungen geeignet ist. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und dem zuständigen Ansprechpartner mitgeteilt. Besteht eine unmittelbare Gefährdung, darf das Gerät bis zur fachgerechten Instandsetzung und gegebenenfalls erforderlichen Nachprüfung nicht weiterverwendet werden.

Elektrische Messungen und Funktionsprüfung

Abhängig von Bauart, Schutzklasse, Einsatzbereich und Prüfanlass werden die geeigneten elektrischen Messverfahren ausgewählt. Dazu können beispielsweise die Messung des Schutzleiterwiderstands, des Isolationswiderstands sowie des Schutzleiter-, Berührungs- oder Differenzstroms gehören.

Soweit erforderlich, wird zusätzlich eine Funktionsprüfung durchgeführt. Die Messergebnisse werden nicht nur vom Prüfgerät erfasst, sondern durch die Prüfperson anhand der für das jeweilige Betriebsmittel maßgeblichen Anforderungen bewertet.

Bewertung, Prüfprotokoll und Kennzeichnung

Die Prüfperson bewertet das Betriebsmittel auf Grundlage der Sichtprüfung, der erforderlichen Messungen und der Funktionsprüfung. Ein positives Prüfergebnis setzt voraus, dass alle für das jeweilige Gerät erforderlichen Teilprüfungen ohne sicherheitsrelevante Beanstandung abgeschlossen wurden.

Die Ergebnisse werden eindeutig dem geprüften Betriebsmittel zugeordnet und in den vereinbarten Prüfunterlagen dokumentiert. Bestandene Geräte können zusätzlich mit einer Prüfplakette oder einer anderen eindeutigen Kennzeichnung versehen werden. Bei nicht bestandenen Geräten erhalten Sie eine nachvollziehbare Beschreibung des festgestellten Mangels und der erforderlichen weiteren Maßnahmen.

Das Prüfprotokoll unterstützt Ihr Unternehmen beim Nachweis der durchgeführten Prüfung. Eine Prüfplakette allein ersetzt die erforderliche Dokumentation nicht.

Welche Unterlagen erhalten Sie nach der Prüfung?

Eine professionelle Prüfung endet nicht mit dem Aufkleben einer Prüfplakette. Sie benötigen Unterlagen, anhand derer sich nachvollziehen lässt, welches Betriebsmittel wann, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis geprüft wurde.

Je nach vereinbartem Leistungsumfang erhalten Sie:

  • eindeutige Identifikation der geprüften Betriebsmittel
  • Zuordnung zu Standort, Abteilung oder Kostenstelle
  • Datum und Anlass der Prüfung
  • angewendete Prüfgrundlage
  • dokumentierte Sicht-, Mess- und Funktionsprüfungen
  • Bewertung des Prüfergebnisses
  • Übersicht festgestellter Mängel
  • Name der verantwortlichen Prüfperson
  • vereinbarte Prüfkennzeichnung
  • Übersicht der anstehenden Folgetermine

Auf Wunsch unterstützen wir Sie außerdem bei einer strukturierten Geräteerfassung sowie bei der fortlaufenden Pflege Ihrer Prüfdaten.

Darstellung in drei Schritten

Was passiert bei einem festgestellten Mangel?

Nicht jedes mangelhafte Gerät muss endgültig entsorgt werden. Entscheidend ist die Art des festgestellten Mangels und die damit verbundene Gefährdung.

Die Entscheidung über Reparatur, Austausch oder Aussonderung trifft der Betreiber. HBT stellt Ihnen dafür die erforderlichen Informationen aus der Prüfung zur Verfügung.

Mangel dokumentieren

Der festgestellte Zustand wird dem Gerät eindeutig zugeordnet und im Prüfergebnis beschrieben.

Gerät sichern

Bei einer sicherheitsrelevanten Gefährdung muss das Gerät bis zur Beseitigung des Mangels gegen weitere Benutzung gesichert werden.

Reparatur oder Austausch

Je nach Mangel kann das Gerät fachgerecht repariert und anschließend erneut geprüft, ersetzt oder endgültig ausgesondert werden.

Planbare Durchführung

Abstimmung des Prüfablaufs mit Ihren Arbeitszeiten, Standorten und betrieblichen Anforderungen.

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Das sagen unsere Kunden:

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FAQ

Häufig gefragt

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur DGUV V3 Prüfung, zu den Pflichten des Arbeitgebers, zu Prüffristen und zum organisatorischen Ablauf.

DGUV V3 Prüfung für Ihr Unternehmen anfragen

Sie möchten wissen, welche Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen geprüft werden müssen oder benötigen ein Angebot für einen oder mehrere Standorte? Teilen Sie uns die ungefähre Geräteanzahl, die Gerätearten und den gewünschten Prüfzeitraum mit. Wir melden uns mit einer passenden Einschätzung und einem transparenten Angebot.

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