
Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Als erfahrener Fachbetrieb sorgen wir dafür, dass Ihre elektrischen Geräte und Anlagen zuverlässig, normgerecht und gemäß den aktuellen Vorschriften geprüft werden. So schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb vor elektrischen Gefahren, sondern erfüllen gleichzeitig Ihre gesetzlichen Pflichten nach DGUV V3.
Unsere qualifizierten Techniker prüfen Ihre Geräte und Anlagen nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben – normgerecht, nachvollziehbar und dokumentiert. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine transparente Arbeitsweise, klare Kommunikation und minimale Beeinträchtigung Ihres laufenden Betriebs.
Durch unsere Erfahrung im Bereich Bürotechnik verstehen wir die Anforderungen moderner Arbeitsumgebungen genau und sorgen dafür, dass Ihre Systeme nicht nur sicher, sondern auch effizient nutzbar bleiben.
Mit HBT Bürotechnik gewinnen Sie Sicherheit, Rechtssicherheit und einen verlässlichen Ansprechpartner an Ihrer Seite – heute und in Zukunft.

Unsere DGUV-Vorschrift-3-Prüfung nach den aktuell geltenden Normen trägt dazu bei, Ihre elektrischen Betriebsmittel zuverlässig zu schützen, Ausfallrisiken nachhaltig zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Von der unverbindlichen Anfrage bis hin zur rechtssicheren Dokumentation begleiten wir Sie in vier transparenten Schritten und schaffen so mehr Sicherheit und Verlässlichkeit in Ihrem Unternehmen.
Kontaktieren Sie uns und übermitteln die Anzahl der zu prüfenden elektrischen Geräte. Sie erhalten kurzfristig ein passendes, unverbindliches Angebot.
Im Rahmen der Sichtprüfung werden elektrische Betriebsmittel auf äußerlich erkennbare Mängel sowie sicherheitsrelevante Beschädigungen untersucht. Dabei erfolgt eine Beurteilung des allgemeinen Gerätezustands, der Isolierung, der Zugentlastung sowie des Biegeschutzes der Anschlussleitung. Darüber hinaus wird geprüft, ob das jeweilige Gerät für den vorgesehenen Einsatzort und die entsprechenden Betriebsbedingungen geeignet ist.
Werden im Zuge der Prüfung sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, wird das elektrische Betriebsmittel als mangelhaft eingestuft und entsprechend gekennzeichnet. Der Betreiber wird unverzüglich über die festgestellten Abweichungen informiert. Aus Gründen der Arbeitssicherheit sowie zur Vermeidung potenzieller Gefährdungen ist das betroffene Gerät umgehend außer Betrieb zu nehmen und aus dem Einsatzbestand zu entfernen.
Nach der Sichtprüfung erfolgen die elektrischen Messungen entsprechend der jeweiligen Schutzklasse. Dabei werden Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand sowie etwaige Ableit- und Berührungsströme sorgfältig überprüft. Durch den Einsatz moderner Prüfgeräte stellen wir eine präzise und normgerechte Messung sicher und gewährleisten die Einhaltung aller relevanten Grenzwerte. Auf diese Weise wird die elektrische Sicherheit Ihrer Betriebsmittel zuverlässig dokumentiert und nachgewiesen.
Die Prüfung gilt nur dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Teilprüfungen die definierten Anforderungen erfüllen. Für die Freigabe des elektrischen Betriebsmittels ist entscheidend, dass sämtliche Einzelmessungen innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte liegen. Alle Prüfergebnisse werden vollständig dokumentiert und in einem Prüfprotokoll festgehalten. Dieses dient als rechtssicherer Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung gemäß den geltenden gesetzlichen und normativen Vorgaben.
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